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Werbetafeln an der Stadtgrenze

Der WFV hat vier Werbetafeln bei den Zufahrten zur Stadt. Diese können von Vereinen bzw. gemeinnützigen Organisationen zeitlich begrenzt für einzelne Aktionen genutzt werden. Auf dieser Seite befinden sich die Bedingungen und Ansprechpartner.

Werbetafeln am Stadtrand

Es gibt vier Werbetafeln bei den Zufahrten zur Stadt (Fotos).

An mindestens 26 Wochen im Jahr müssen die Tafeln dem WFV selbst zur Verfügung stehen.

Der WFV hat immer das Vorrecht, eine eigene Veranstaltung zu bewerben.

Nur Vereine bzw. gemeinnützige Organisationen dürfen Aktionen auf den Tafeln bewerben.

Für das Auf- und Abhängen sind die jeweiligen Organisationen selbst verantwortlich.

Für mögliche Schäden an den Tafeln haftet die jeweilige Organisation.

Eine Veranstaltung, die nicht vom WFV beworben wird, darf für maximal zwei Wochen am Stück ein Werbebanner aufhängen.

Vor dem Aufhängen muss die schriftliche Genehmigung vom zuständigen Ansprechpartner im WFV eingeholt werden. Dies gilt auch, falls bereits im Vorjahr eine solche Genehmigung für eine frühere Veranstaltung bereits erteilt wurde. 

Anfragen sind per eMail an werbetafeln@wfv-wasserburg.de oder per Post an das WFV-Büro zu stellen.

Auf den Bannern darf keine bezahlte Werbung/Sponsoring enthalten sein.

Bei der Anfrage ist ein Entwurf des aufzuhängenden Banners beizufügen.

Der Werbeausschuss

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