Ordnungsregeln

Alkoholkonsum
- Auf dem Wasserburger Frühlingsfest wird streng nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) verfahren.
- Im Festzelt, Sternenzelt und der Fit & Fun Wies'n Party wird an Jugendliche unter 16 Jahren kein Bier ausgeschenkt.
Wer alkoholhaltige Getränke, egal in welcher Menge, an einen Jugendlichen unter 16 Jahren weiterreicht erhält Platzverbot. - Es ist verboten Bierflaschen oder andere alkoholische Getränke in das Bierzelt, Stenenzelt oder auf den Festplatz ein- oder aus zuführen.
Maßkrug zerstören oder ausführen
- Für das Zerstören oder Ausführen eines Maßkruges wird an Ort und Stelle 10,-€ Aufwandsentschädigung kassiert. Dazu erhält man Platzverbot.
Gewalt
- Gewalttätige Auseinandersetzungen werden zur Anzeige gebracht und mit Platzverbot bestraft.
- Verursacher von Schlägereien werden unverzüglich der Polizei übergeben und wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Zudem erhalten sie Platzverbot.
Platzverbot
- Das Platzverbot wird durch den Sicherheitsdienst, den Festplatzmanager, den Festwirt oder dem Festausschuss mit Aufnahme der Personalien in schriftlicher Form ausgestellt.
- Die Polizei wird von dem Platzverbot der Person ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
- Das Platzverbot gilt ausnahmslos für die gesamte Dauer des Frühlingsfestes diesen Jahres auf dem gesamten Festplatz, dem Festzelt und dem Sternenzelt.
- Wer trotz Platzverbot den Festplatz, das Festzelt oder das Sternenzelt betritt, erhält eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Fit & Fun Wies'n Party
- Zugang für Jugendliche ab mindestens 16 Jahren nur mit Abgabe ihres Ausweises am Eingang Universum möglich. Dieser muß bis spätestes 0:00 Uhr beim Verlassen der Party wieder abgeholt werden.
- Der Zugang für Jugendliche unter 18 Jahren ist ausschließlich über das "Universum" möglich.
- Branndwein wird an Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgeschenkt.
Zum Jugendschutzgesetz

