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Ordnungsregeln

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Alkoholkonsum

  • Auf dem Wasserburger Frühlingsfest wird streng nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) verfahren.
  • Im Festzelt, Sternenzelt und der Fit & Fun Wies'n Party wird an Jugendliche unter 16 Jahren kein Bier ausgeschenkt.
    Wer alkoholhaltige Getränke, egal in welcher Menge, an einen Jugendlichen unter 16 Jahren weiterreicht erhält Platzverbot.
  • Es ist verboten Bierflaschen oder andere alkoholische Getränke in das Bierzelt, Stenenzelt oder auf den Festplatz ein- oder aus zuführen. 

Maßkrug zerstören oder ausführen

  • Für das Zerstören oder Ausführen eines Maßkruges wird an Ort und Stelle 10,-€ Aufwandsentschädigung kassiert. Dazu erhält man Platzverbot.

Gewalt

  • Gewalttätige Auseinandersetzungen werden zur Anzeige gebracht und mit Platzverbot bestraft.
  • Verursacher von Schlägereien werden unverzüglich der Polizei übergeben und wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Zudem erhalten sie Platzverbot

Platzverbot

  • Das Platzverbot wird durch den Sicherheitsdienst, den Festplatzmanager, den Festwirt oder dem Festausschuss mit Aufnahme der Personalien in schriftlicher Form ausgestellt.
  •  Die Polizei wird von dem Platzverbot der Person ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
  • Das Platzverbot gilt ausnahmslos für die gesamte Dauer des Frühlingsfestes diesen Jahres auf dem gesamten Festplatz, dem Festzelt und dem Sternenzelt.
  • Wer trotz Platzverbot den Festplatz, das Festzelt oder das Sternenzelt betritt, erhält eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Fit & Fun Wies'n Party 

  • Zugang für Jugendliche ab mindestens 16 Jahren nur mit Abgabe ihres Ausweises am Eingang Universum möglich. Dieser muß bis spätestes 0:00 Uhr beim Verlassen der Party wieder abgeholt werden. 
  • Der Zugang für Jugendliche unter 18 Jahren ist ausschließlich über das "Universum" möglich.
  • Branndwein wird an Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgeschenkt.

 

Zum Jugendschutzgesetz

 

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